Vereinssatzung

Der Verein ist unter der Registernummer VR 703596 im Vereinsregister des AG Mannheim eingetragen. Die bindende Satzung liegt hier, aber der Einfachheit halber hier auch noch als Webseite:

1. Name, Sitz, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen chaos.social.

  2. Er hat seinen Sitz in Weinheim.

  3. Er wird in das Vereinsregister beim Registergericht Mannheim eingetragen.

  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

  5. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz e. V..

2. Zweck des Vereins und Zweckverwirklichung

  1. Zweck des Vereins ist

    1. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe,

    2. die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens,

    3. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke.

  2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb der Mastodon-Instanz chaos.social. Im Rahmen dieser Arbeit leistet der Verein

    1. die Bereitstellung und Sicherung der Infrastruktur der Mastodon-Instanz chaos.social,

    2. die Moderation der Inhalte der Instanz im Rahmen der Instanzregeln nach Ermessen des Vorstands,

    3. die Veröffentlichung von Informationsmaterialien,

    4. Jugendarbeit und Erwachsenenbildung im Bereich Medienkompetenz,

    5. die Förderung des interdisziplinären und internationalen Austauschs über neueste Entwicklungen im Bereich der Entwicklung freier und quelloffener Software sowie anderer Fachbereiche der angewandten Informatik sowie soziokulturell angrenzenden Bereichen.

3. Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung,

  2. der Vorstand.

4. Die Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist mindestens alle drei Jahre vom Vorstand mit einer mindestens 14-tägigen Frist einzuberufen.

  2. Die Einladung erfolgt in schriftlicher oder elektronischer Form unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung.

  3. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Vereinsmitglieder die Einberufung schriftlich fordern.

  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

  5. Stimmberechtigt ist jedes anwesende Mitglied, dessen Mitgliedschaft nicht ruht.

  6. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse, auch zu Zweckänderungen und der Auflösung des Vereins, mit einfacher Mehrheit.

  7. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

  8. Die Mitgliederversammlung darf digital durchgeführt werden.

  9. Gegenstände der Mitgliederversammlung sind

    1. Entgegennahme des Jahresberichts und Rechnungslegung des Vorstands, sowie Bericht der Kassenprüfer

    2. Entlastung des Vorstands

    3. Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer

    4. Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

5. Der Vorstand

  1. Der Vorstand ist für alle laufenden Angelegenheiten des Vereins und seine Vertretung nach außen verantwortlich.

  2. Der Vorstand besteht aus zwei Personen, von denen eine von der Mitgliederversammlung mit der hauptamtlichen Finanzverwaltung des Vereins beauftragt wird.

  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt und bleibt im Amt, bis die Mitgliederversammlung einen neuen Vorstand bestellt.

  4. Jedes Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.

6. Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand.

  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

  3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Vereins schädigt, es seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt, oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.

  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen oder durch Ausschluss.

  5. Die Austrittserklärung erfordert die Textform gegenüber dem Vorstand und muss mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende des Monats eingereicht werden.

7. Mitgliedsbeiträge

  1. Der Verein erhebt keine Mitgliedsbeiträge.

  2. Vereinsmitglieder tragen stattdessen zur Verwirklichung der Satzungsziele bei.

8. Auflösung des Vereins

  1. Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung.

  2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die mindestens einen ihrer Zwecke mit den Vereinszwecken dieses Vereins teilt. Wenn die auflösende Mitgliederversammlung nicht anderweitig entscheidet, fällt das Vereinsvermögen an die Mastodon gGmbH, Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin.

9. Schlussbestimmung

Der Vorstand ist ermächtigt, etwaige zur Eintragung des Vereins und Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderliche formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung vorzunehmen.